Die Mitgliedschaft wird durch das Vereinsjahr bestimmt. Das Vereinsjahr endet jeweils zum 31.12. des Jahres. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich im April des Jahres, oder aber bei der Neuanmeldung innerhalb des Geschäftsjahres. Die Kündigungsfrist ist 3 Monate vor dem Geschäftsjahresende, das dem Kalenderjahr entspricht. Später eingegangene Kündigungen sind dann im Folgejahr gültig und müssen nicht erneut erfolgen.
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Der Ski-Club Konstanz e.V. hat auf seiner Mitgliederversammlung am 21.10.21 eine Neufassung der Satzung beschlossen. Diese Satzung wurde vom Registergericht genehmigt und ersetzt die alte Satzung vom 06.05.2014.
Inkl. Versicherung beim Badischen Sportbund:
Mitglieder >= 65 Jahre | € 32,00 |
Mitglieder > 18 Jahre: | € 35,00 |
Jugend *) bis 18 Jahre: | € 20,00 |
Kinder *) bis 12 Jahre: | € 15,00 |
Aufnahmegebühr einmalig: | € 15,00 |
*) ab dem 3. Kind/Jugendlichen in der Familie ist der Mitgliedsbeitrag für diese Kinder kostenfrei.
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar. Die Beiträge werden im Frühjahr des Vereinsjahres per SEPA-Lastschrift-Verfahren eingezogen. Bei Fehlen einer Abbuchungsvollmacht wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 3,00 EUR erhoben.
Bei Beantragung der Mitgliedschaft zwischen dem 01.11. und dem 31.12. wird die Mitgliedsgebühr erstmalig im Folgejahr erhoben, nicht mehr für das laufende Jahr.
Hier können Sie die Vereinsnachrichten anschauen oder auch downloaden: