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Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch das Vereinsjahr bestimmt. Das Vereinsjahr endet jeweils zum 31.12. des Jahres. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich im April des Jahres, oder aber bei der Neuanmeldung innerhalb des Geschäftsjahres. Die Kündigungsfrist ist 3 Monate vor dem Geschäftsjahresende, das dem Kalenderjahr entspricht. Später eingegangene Kündigungen sind dann im Folgejahr gültig und müssen nicht erneut erfolgen.

 

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